Zweck der Förderung
Das Anliegen der "Förderung besonderer Rundfunkprogramme" ist es, zu einer guten Mischung im Bayerischen Hörfunkprogramm beizutragen. Hierzu werden Fördermittel für lokale Produktionen vergeben, ebenso wie für Produktionen mit wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und kirchlichen Inhalten. Das Förderprogramm konzentriert sich auf die Branche "Medien und Marketing" und hat sich dabei besonders auf die Subbranche "Rundfunk, TV und Film" spezialisiert. Die Förderung wird durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) finanziert.
Grundlagen der Förderung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Die Fördergelder können nur für Projekte beantragt werden. Wichtig ist, dass diese in Bayern durchgeführt werden. Eine Unterstützung von Projekten im Ausland ist nicht möglich. Die Antragsfrist läuft jeweils bis Anfang November für eine Förderung im darauffolgenden Jahr.
Förderung im Detail
Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung "Förderung besonderer Rundfunkprogramme" einen Zuschuss.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Kunst und Kultur
- bildende Kunst
- Rundfunk