Zielsetzung der „Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung“
Außerschulische Projekte mit Freizeit- oder Bildungsangeboten für die Jugendbildung und Jugendbegegnung können beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg Fördermittel beantragen. Im Fokus der Förderung stehen dabei die Themen Persönlichkeitsentwicklung und Sozialkompetenz. Die Schwerpunkte der Förderung liegen in den Bereichen:
- Kinder- und Jugendhilfe
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
Nach den neuen „Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg" aus dem Jahre 2015 bearbeitet das Referat 25 des MBJS Förderanträge zu Projekten, die junge Menschen bei ihrer Selbstentwicklung unterstützen und sie zu sozialem Engagement ermuntern sollen. Als Grundlage dient dabei die Definition „Gelungenes Lernen“ des Arbeitskreises der Jugendbildungsstätten im Land Brandenburg, die als Qualitätsmaßstäbe zur Arbeit in den Jugendbildungsstätten in dem Bundesland erstellt wurde.
Förderbedingungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg
Gefördert werden ausschließlich Projektvorhaben im Bundesland Brandenburg. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Kontakt zum Fördergeber kann telefonisch hergestellt werden. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme einzureichen.Das wird im Detail unterstützt
Die Förderung „Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung" vergibt nur Zuschüsse.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Kinder- und Jugendhilfe
- Persönlichkeitsentwicklung
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Jugendbildung
- Persönlichkeitsentwicklung