Absicht der "Förderung von Kultur und Kunst"
Durch das Programm "Förderung von Kultur und Kunst" werden Thüringer Kunst- und Kulturprojekte unterstützt. Im Bereich Kunst und Kultur liegt dementsprechend der Förderschwerpunkt. Die "Förderung von Kultur und Kunst" ist bei der "Thüringer Staatskanzlei" mit Sitz in Erfurt angesiedelt. Die Förderhöhe durch die "Förderung von Kultur und Kunst" beträgt im Durchschnitt 100.000 €.Bedingungen für die Förderung
Die "Thüringer Staatskanzlei" unterstützt sowohl Projekte als auch laufende Kosten. Fördermittel können lediglich Organisationen aus Thüringen beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland im Rahmen der "Förderung von Kultur und Kunst" ist hingegen nicht möglich. Der Antrag auf Fördermittel ist der Internetseite der "Thüringer Staatskanzlei" zu entnehmen. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege bis zum 31. Oktober und 31. März für das kommende Jahr.
Art der Förderung im Detail
Die antragstellende Organisation erhält von der "Förderung von Kultur und Kunst" einen Zuschuss.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Kunst und Kultur