Bezirksregierung Arnsberg – Förderung von Migrant*innenselbstorganisationen

Durch die Förderung von Migrant*innenselbstorganisationen werden in Nordrhein-Westfalen von zugewanderten Menschen gegründete Organisationen unterstützt.
Bezirksregierung Arnsberg
Kompetenzzentrum für Integration (KfI)
Dezernat 36
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderung von Migrant*innenselbstorganisationen (MSO-Förderung)

Das Programm zur Förderung von Migrant*innenselbstorganisationen (MSO-Förderung) fördert Nordrhein-Westfälische Organisationen von Menschen mit Migrationshintergrund. Im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe liegt der Förderschwerpunkt.

Die Förderung von Migrant*innenselbstorganisationen (MSO-Förderung) steht in enger Verbindung zum Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe- und Integration aus dem Jahre 2012. Die durchschnittliche Förderhöhe im Rahmen dieser Förderung beträgt 15.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projekte von dem Programm gefördert. Fördermittel können nur Organisationen aus Nordrhein-Westfalen beantragen. Nicht möglich ist eine Förderung von Projekten im Ausland. Der Antrag auf Fördermittel ist der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg zu entnehmen. Die Antragsstellung erfolgt auf schriftlichem Wege.

Das wird im Detail gefördert

Die antragstellende Organisation erhält die Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten als Zuschuss.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe