Ziele der Förderung
Der Initiative liegt die gesunde Ernährung von Kindern und Jugendlichen am Herzen. Die Versorgung von Schulen mit kostenlosem Obst und Gemüse fällt in den Förderbereich "Konsum und FMCG" und betrifft Unternehmen, die in der Subbranche "Lebensmittel und Ernährung" tätig sind. Das Programm basiert auf verschiedenen EU-Richtlinien und besteht in der Form seit 2010. Die Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.Voraussetzungen für eine Förderung
Zuschüsse werden ausschließlich für Projekte gewährt. Unternehmen, die Fördermittel beantragen, müssen in Nordrhein-Westfalen tätig sein. Projektvorhaben im Ausland sind nicht förderfähig. Anträge sind formlos vor Beginn eines Schuljahres beim Projektträger einzureichen.
Durch das Programm werden die folgenden Bereiche gefördert
Mit der Förderung werden nur Kosten im Bereich Marketing unterstützt. Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung "Förderung von Schulobst in Nordrhein-Westfalen (NRW-SchulobstRL)" einen Zuschuss.
Projekte im Ausland möglich?
Nein