LVWA – Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen

Die Förderung unterstützt Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat 602
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen

Die Förderung unterstützt Frauenhäuser und ihre ambulanten Beratungsstellen bei den Personalausgaben sowie den Verwaltungsausgaben zur Unterstützung der inhaltlichen Arbeit. Die Förderschwerpunkte sind:

  • Schutz von Ehe und Familie
  • Opfer von Straftaten

Die Förderung wird durch das Land Sachsen-Anhalt verwaltet. Die durchschnittliche Höhe der Förderungen liegt bei bis zu 80.000 €, abhängig von der Anzahl der Plätze für Frauen.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden sowohl Projektkosten, als auch laufende Kosten übernommen. Organisationen, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben, können die Förderung beantragen. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Anträge sind mindestens zwei Monate vor Beginn des geplanten Förderzeitraumes zu stellen.

Das wird im Detail gefördert

Im Rahmen der Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen werden Zuschüsse vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten