Die Förderziele der Lebenshilfe Schleswig-Holstein
Seit die Lebenshilfe Schleswig-Holstein 1996 gegründet wurde, fördert und unterstützt sie Menschen mit Behinderungen, besonders mit geistiger Behinderung, in Schleswig-Holstein. Die Lebenshilfe Schleswig-Holstein fördert Konzepte und kann laut Satzung Einrichtungen schaffen, unterhalten und sich an solchen beteiligen.
Voraussetzung für die Förderung der Lebenshilfe-Stiftung SH
Die Lebenshilfe Schleswig-Holstein fördert ausschließlich Projektvorhaben. Fördermittel können von gemeinnützigen Organisationen, wie z. B. gemeinnützigen e. V., gGmbH oder Genossenschaften, die in Schleswig-Holstein aktiv sind, beantragt werden. Der ehrenamtliche Vorstand der Stiftung entscheidet über alle Anträge. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist nicht möglich.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung