Zielsetzung der Förderung der Maßnahme "Naturnahe Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung und sonstiger Gewässer"
Das Ziel der Fördermaßnahme "Naturnahe Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung und sonstiger Gewässer" ist es den Wasserbau und die naturnahe Gewässerentwicklung zu fördern. Dabei liegt der Schwerpunkt der Förderung im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, sowie in der Landschaftspflege.
Förderbedingungen der Bezirksregierung Köln
Es werden ausschließlich Projekte von der Bezirksregierung Köln gefördert. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragt werden. Die Förderung durch die Maßnahme "Naturnahe Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung und sonstiger Gewässer" für Projekte im Ausland ist nicht möglich.
Informationen zur Antragstellung können der Webseite der Bezirksregierung Köln entnommen werden.
Das wird im Detail unterstützt
Im Rahmen der Förderung vom "Naturnahe Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung und sonstiger Gewässer" werden Zuschüsse vergeben.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Naturschutz
- Wasser