MKFFI – Soziale Beratung von Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen

Das Ziel der Förderung der sozialen Beratung von Geflüchteten in NRW ist die Unterstützung bei der Bewältigung von psychischen und sozialen Problemen.
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
Dezernat 201
59821 Arnsberg

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung des Programms zur Förderung der sozialen Beratung von Geflüchteten in NRW

Das Programm Förderung der sozialen Beratung von Geflüchteten in NRW der Bezirksregierung Arnsberg unterstützt Flüchtlinge durch Einzelfallhilfe, aber auch durch Gruppenarbeit bei der Bewältigung von psychischen und sozialen Problemen. Neben Perspektiven werden auch Strategien vermittelt. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich der Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen, Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Die Förderung von Personalausgaben beträgt je nach Qualifikation jährlich zwischen 53.300 € und 82.900 €.

Informationen zur Antragstellung können der Webseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen werden.

Das wird im Detail gefördert

Es können nur Beratungskosten unterstützt werden. Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe