Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

MIKWS – Förderung von Sprache & Erstorientierung erwachsener Zugewanderter in Schleswig-Holstein

Die Förderung unterstützt Projekte, die das Ziel haben erwachsenen Zugewanderten Sprach- und Orientierungshilfen zu bieten.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Referat IV 21
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

Weitere Förderungen im Bereich

Zielsetzung der Förderung der Förderung von Sprache und Erstorientierung von erwachsenen Zugewanderten in Schleswig-Holstein

Die Förderung unterstützt Projekte, die das Ziel haben erwachsenen Zugewanderten Sprach- und Orientierungshilfen zu bieten, um ihnen so eine selbstständige Lebensweise zu erleichtern. Die Förderschwerpunkte liegen in der Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe. Die Förderung wird durch das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten verwaltet.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten übernommen. Die Förderung kann von Organisationen, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben, beantragt werden. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens an das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten zu stellen.

Das wird im Detail gefördert

Im Rahmen der Förderung von Sprache und Erstorientierung von erwachsenen Zugewanderten in Schleswig-Holstein werden Zuschüsse vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung