Förderschwerpunkte der "Zuschüsse für Angebote zur Beratung, Betreuung und Aufarbeitung von SED-Unrecht"
Das Land Thüringen fördert die Arbeit von Verbänden und Initiativen, die sich der Beratung, Betreuung und Aufarbeitung im Zusammenhang mit dem SED-Unrecht widmen. Der Fokus der Förderung liegt im Themenbereich kommunistische Diktatur, die Förderschwerpunkte sind in der Verfolgten-, Flüchtlings-, Vertriebenen-, und Aussiedlerhilfe definiert. Mit der Förderungen sollen Beratungs- und Betreuungsangebote für Opfer von kommunistischen Verfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR und Maßnahmen zur Vergangenheitsdokumentation finanziert werden. Die Förderrichtlinie trat im Dezember 2015 in Kraft und gilt bis Ende des Jahres 2018.Fördervoraussetzung der Thüringer Staatskanzlei
Fördermittel werden ausschließlich für Projektvorhaben in Thüringen bereitgestellt. Antragsberechtigt sind alle dort tätigen Vereine. Auslandsprojekte sind von der Förderung ausgeschlossen. Anträge auf Föderung sind bei der Thüringer Staatskanzlei einzureichen.
Das wird gefördert
Die Förderung "Zuschüsse für Angebote zur Beratung, Betreuung und Aufarbeitung von SED-Unrecht" vergibt Zuschüsse.
Projekte im Ausland möglich?
Nein
Geförderte Themenbereiche
- Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe
- Verfolgte
- kommunistische Diktatur