LVWA – Zuwendungen zur Integration

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung von Vorhaben zur Integration von MigrantInnen, zur Flüchtlingshilfe und zur interkulturellen Öffnung.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nebenstelle Dessau-Roßlau
Referat 505
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau

Weitere Förderungen im Bereich

Förderziele der Zuwendungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe und Interkulturellen Öffnung

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat sich der Förderung von Vorhaben zur Integration von Migrant*innen, zur Flüchtlingshilfe und zur interkulturellen Öffnung in Sachsen-Anhalt verschrieben. Das Förderprogramm unterstützt nur das Themengebiet MigrantInnen. Dabei liegen die Schwerpunkte der Förderung in den Bereichen:

  • Völkerverständigung
  • Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Ziele des Programms sind u. a. die Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus sowie die Information, Beratung und Unterstützung von MigrantInnen. Das Programm "Zuwendungen zur Integration von Migranten" fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von bis zu 70.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Sachsen-Anhalt tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Program für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Die Förderanträge werden online über das Formular auf der Seite dre Integrationsbehörde eingereicht. Die Förderrichtlinien sind auf der Webseite des Fördergebers zu finden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung vergibt Zuschüsse.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe