Die Förderziele der Ernst Ritter-Stiftung
Die Ernst-Ritter-Stiftung setzt sich für den Erhalt von Denkmälern in den neuen Bundesländern ein. Ihr Fokus liegt laut Satzung auf:
- Denkmalschutz und -pflege
- Heimatkunde und -pflege
- Kunst und Kultur
Die Stiftung wurde 1998 gegründet und fördert Projekte und Maßnahmen zur Bewahrung von nach den Denkmalschutzgesetzen anerkannten Denkmälern in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen – mit besonderem Schwerpunkt auf Kirchen im Nordosten.
Der Gründer der Stiftung Ernst Ritter initiierte die Stiftung, um die strukturschwachen Regionen zu unterstützen sowie die „dortige kulturelle Identität dauerhaft zu bewahren und zu stärken“.
Mehrere Dutzend Förderprojekte in den neuen Bundesländern wurden von der Ernst Ritter-Stiftung unterstützt, zum Beispiel die Restaurierung von mittelalterlichen Kirchen und Kapellen.
Voraussetzungen für die Förderung
Eine Voraussetzung für die Förderung ist die Anerkennung des Baudenkmals nach den deutschen Denkmalschutzgesetzen sowie der Ort des Projekts (neue Bundesländer). Des Weiteren müssen die Antragsteller gemeinnützige Vereine, Initiativen oder Stiftungen sein. Projekte im Ausland sind von der Förderung jedoch ausgeschlossen.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Kunst und Kultur
- Gegenstände von künstlerischer/ kultureller Bedeutung