Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

MSJFSIG – Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe

Das Ziel des Programms ist die Einrichtung von Beratungs- und Koordinierungstellen für ehrenamtliche Hilfen für Geflüchtete.
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe"

Die Fördermaßnahme der Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren fördert mit finanziellen Mitteln die Einrichtung von hauptamtlichen Stellen zur Koordination und Unterstützung der lokalen ehrenamtlichen Hilfe für Geflüchtete. Dabei liegt der Schwerpunkt der Förderung im Bereich der Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen- und Aussiedlerhilfe.

Das Förderprogramm zur Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 63.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden sowohl Projektvorhaben als auch laufende Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Schleswig-Holstein tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung durch das Förderprogramm für Projekte im Ausland ist nicht möglich.

Anträge sind mit einem ausführlichen Finanzierungsplan und einer Erläuterung der Maßnahme an das Ministerium zu richten.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe