HWK Hamburg – Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung von Betrieben, die benachteiligten Menschen in Hamburg Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.
Behörde für Schule und Berufsbildung
Hamburger Straße 31
22083 Hamburg

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Die Zielsetzung des Programms Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte

Die Handwerkskammer Hamburg hat sich der Förderung von Ausbildungsbetrieben in Hamburg verschrieben, die benachteiligten Menschen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen. Zielgruppe des Programms sind unter anderem AbsolventenInnen von berufsvorbereitenden Fördermaßnahmen, SchülerInnen ohne Hauptschulabschluss sowie Personen, die den Hauptschulabschluss nachträglich erworben haben. Das Programm fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 6.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich laufende Kosten von der Förderung übernommen. Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb, der in Hamburg ansässig sein muss. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sind von der Förderung ausgeschlossen sowie Ausbildungsverhältnisse, die andere staatliche Förderung bekommen. Interessierte Organisationen können ihre Anträge direkt bei der Handwerkskammer Hamburg einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.

Das wird im Detail gefördert

Es können nur Kosten für die Rekrutierung neuer Mitarbeiter gefördert werden. Förderungsfähig ist nur das Thema Aus-/Weiterbildung. Die Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte wird als Zuschuss ausgezahlt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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