Staatskanzlei MV – Förderung des Europagedankens, der europäischen Integration & der partnerschaftlichen Beziehungen (EurFöRL M-V)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte, die sowohl regional-partnerschaftliche Beziehungen als auch den Europagedanken stärken.
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Schloßstraße 2–4
19053 Schwerin

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Die Zielsetzung der Förderung des Europagedankens, der europäischen Integration & der partnerschaftlichen Beziehungen Mecklenburg-Vorpommerns (EurFöRL M-V)

Die Förderung unterstützt Projekte, die die regionalen partnerschaftlichen Beziehungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern stärken, als auch der europäischen Integration dienen und den Europagedanken festigen. Dabei hat sich die Förderung auf das Themengebiet Europäische Zusammenarbeit fokussiert. Der Förderschwerpunkt liegt auf dem Bereich Völkerverständigung.

Die durchschnittliche Höhe der Förderungen beträgt 1.500 Euro, maximal 5.000 Euro. Der Zuschusses beträgt dabei bis zu 80 Prozent.

Voraussetzungen für eine Förderung

Die Förderung finanziert ausschließlich Projektvorhaben. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen (wie öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen), die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Projektvorhaben im Ausland werden nicht gefördert.

Ansprechpartner ist die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin. Anträge sind bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.

Das wird im Detail gefördert

Diese Maßnahme wird in Form eines Zuschusses ausgezahlt. Die folgenden Vorhaben können beispielsweise gefördert werden:

  • Begegnungen und Veranstaltungen
  • Studien- und Informationsreisen
  • Ausstellungen und Publikationen

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung