Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

NLWKN – Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern (RL Übergangs- und Küstengewässer - ÜKW)

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung von Maßnahmen in Übergangs- und Küstengewässern nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie u. a. in Niedersachsen.
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Ratsherr-Schulze-Straße 10
26122 Oldenburg

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung des Programms Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern (RL Übergangs- und Küstengewässer - ÜKW)

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz hat sich der Förderung von Maßnahmen in Übergangs- und Küstengewässern im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) verschrieben. Das Förderprogramm unterstützt nur Organisationen der Branchen Energie und Umwelt.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Niedersachsen tätig sind. Eine Unterstützung für Projekte im Ausland ist nicht möglich.

Interessierte Organisationen können Anträge direkt beim Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird in Form eines finanziellen Zuschusses gewährt. Es werden beispielsweise diese Maßnahmen gefördert:

  • Herstellung von natürlichen Lebensräumen
  • Wiederherstellung einer natürlichen Tidedynamik
  • Verringerung des Nährstoffeintrags in die Küstengewässer
  • Wiederherstellung einer natürlichen Sedimentdynamik der Übergangsgewässer

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege