Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

HMUKLV – Extremwetterrichtlinie-Wald

Das Programm fördert Waldschutzmaßnahmen und die Wiederaufforstung von forstlichen Flächen, die durch extreme Wetterereignisse beschädigt worden sind.
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52
Wilhelminenstraße 1–3
64283 Darmstadt

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Extremwetterrichtlinie-Wald“

Das Programm vergibt Zuschüsse an gemeinnützige und private Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, die durch Extremwetterereignissen beschädigt wurden und wieder aufgeforstet werden müssen.

Die Hauptziele der Förderung liegen in den Bereichen Landwirtschaft und Umweltschutz. Dabei unterstützt die Förderung die Beseitigung von Schäden nach Extremwetterereignissen, Wiederaufforstung und Waldschutzmaßnahmen zur Wiederherstellung eines natürlichen Ökosystems.

Das Programm wird durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mithilfe von Bundes-, Landes- und EU-Mitteln gefördert.

Die Projektkosten für eine Förderung müssen mindesten 5.000 € betragen.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projektkosten gefördert. Projekte müssen im Bundesland Hessen umgesetzt werden. Es können nur Vorhaben gefördert werden, die unmittelbar mit der Wiederinstandsetzung von Wäldern nach Extremwetterereignissen zusammenhängen. Anträge für eine Förderung müssen schriftlich beim Regierungspräsidium in Darmstadt eingereicht werden. Antragsformulare können auf der Internetseite des Programms heruntergeladen werden. Für bestimmte Vorhaben muss dem Antrag eine fachliche Stellungnahme des zuständigen Forstamtes beigelegt werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung „Extremwetterrichtlinie-Wald“ vergibt Zuschüsse für Sachausgaben, Personalkosten und den Kauf von Sachmitteln.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege