Landesdirektion Sachsen – Förderung der Chancengleichheit

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung der Chancengleichheit sowie der Geschlechtergerechtigkeit in Sachsen.
Landesdirektion Sachsen
Dienstsitz Dresden
Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Förderung der Chancengleichheit“

Das Förderprogramm der Landesdirektion Sachsen hat sich der Förderung der Chancengleichheit sowie der Geschlechtergerechtigkeit in Sachsen verschrieben. Ziel des Programms „Förderung der Chancengleichheit“ ist die Förderung von Gleichstellungsvorhaben mit überregionalem Wirkungskreis und modellhaftem oder innovativem Charakter, von frauen- und männerpolitisch landesweit bedeutsamen Einzelvorhaben sowie von Tagungen, Seminaren und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema.

Die maximale Förderhöhe beträgt 200.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung kann nur von Vereinen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen beantragt werden, die in Sachsen tätig sind.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern