LfDH – Denkmalförderrichtlinie

Mit der Denkmalförderrichtlinie wird der Erhalt hessischer Kulturdenkmäler gefördert.
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloss Biebrich
65203 Wiesbaden

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Denkmalförderrichtlinie

Die Denkmalförderrichtlinie des Landesamts für Denkmalpflege Hessen unterstützt den Erhalt von Kulturdenkmälern in Hessen. Dazu vergibt das Landesamt Zuschüsse.

Die Höhe der Förderung hängen von der Bedeutung des Kulturdenkmals sowie der Dringlichkeit der Maßnahme ab.<>

Voraussetzungen für die Förderung

Mit der Förderung können ausschließlich Projekte unterstützt werden. Eine Förderung kann von allen Organisationen im Bundesland Hessen beantragt werden. Vorhaben im Ausland werden nicht gefördert. Anträge müssen an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen gerichtet werden. Einsendeschluss ist der 31. Januar jedes Jahres.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

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Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege