LS – Förderung der ambulanten Unterstützung im Bereich gemeindenaher Psychiatrie, Partizipation und Trialog

Das Förderprogramm widmet sich der Förderung von Maßnahmen der ambulanten Unterstützung der gemeindeintegrierten Psychiatrie in Niedersachsen.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg

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Die Förderziele des Programms „Förderung der ambulanten Unterstützung im Bereich gemeindenaher Psychiatrie, Partizipation und Trialog“

Das Ziel des Förderprogramms des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie liegt in der Förderung von Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der ambulanten Unterstützung im Bereich gemeindeintegrierter Psychiatrie und der Aktivitäten psychisch Kranker in Niedersachsen. Insbesondere werden die Erstausstattung von Beratungsstellen sowie die Ausrichtung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Angehörige und Betroffene unterstützt.

Die maximale Förderhöhe beträgt 15.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Anträge auf Unterstützung durch das Förderprogramm können nur von gemeinnützig oder als mildtätig anerkannten Vereinen, Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und anderen gemeinnützigen Trägern sowie Initiativen der Psychiatrieerfahrenen gestellt werden, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben. Einsendeschluss ist der 31. März eines jeden Jahres.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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