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MHKBD NRW – Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz

Die Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz unterstützt private Hilfsorganisationen finanziell beim Katastrophenschutz.
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat Öffentlichkeitsarbeit und Online-Kommunikation
Friedrichstraße 62 - 80
40217 Düsseldorf

Weitere Förderungen im Bereich

Zielsetzung der Fördermaßnahme Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz

Das Ziel der Maßnahme Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen ist es private Hilfsorganisationen durch finanzielle Mittel bei der Mitwirkung im Katastrophenschutz im Bundesland Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Dabei liegen die Schwerpunkte der Förderung in den Bereichen Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz und Unfallverhütung.

Das Förderprogramm zur Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz fördert Projekte in Höhe von 14.000 € bis 16.300 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden sowohl Projektvorhaben als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung für Projekte im Ausland ist nicht möglich.

Informationen zur Antragstellung können der Webseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung zur Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz wird als Zuschuss ausgezahlt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung