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LLUR – Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten - Natura 2000-Prämie

Das Programm für Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten unterstützt Naturschutz-, Vogelschutz- und FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten - Natura 2000-Prämie

Das Ziel der Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten ist es, das Grünland in Schleswig-Holsteinischen FFH-Gebieten und in Vogelschutzgebieten zu erhalten. Darüber hinaus sollen Naturschutzgebiete gefördert werden. Das Förderprogramm konzentriert sich hauptsächlich auf die Branche der Agrarwirtschaft mit der Subbranche Landwirtschaft. Die Förderung wird durch das Land Schleswig-Holstein und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ermöglicht.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Fördermittel werden ausschließlich für Projekte vergeben. Diese müssen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden. Projekte im Ausland können nicht unterstützt werden. Förderanträge müssen jeweils bis zum 15. Mai eingereicht werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten werden als Zuschuss vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz