Innenministerium Schleswig-Holstein – Sportförderrichtlinie

Die Förderung unterstützt das außerschulische Sportangebot in Schleswig-Holstein.
Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung des Programms Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie)

Die Sportförderrichtlinie des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein unterstützt Projekte und Einrichtungen mit dem Ziel, ein vielfältiges, außerschulisches Sportangebot für Schleswig-Holstein zu schaffen. Der Förderschwerpunkt liegt demnach gänzlich im Bereich Sport.

Die durchschnittliche Höhe der Förderungen beträgt 5.000 €

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Die Förderung kann von Organisationen, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben, beantragt werden. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt.

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein zu stellen.

Das wird im Detail gefördert

Geförderte Organisationen erhalten vom Ministerium Unterstützung in Form eines finanziellen Zuschusses. Es werden viele verschiedene Maßnahmen gefördert, wie etwa:

  • Förderung von Leistungssport
  • Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen
  • Sportveranstaltungen
  • Freiwilliges soziales Jahr im Bereich Sport
  • Sportstättenentwicklung
  • Fanprojekte

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Sport