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LLUR – Zuwendungen aus den Mitteln der Fischereiabgabe

Die Zuwendungen aus den Mitteln der Fischereiabgabe stärken Gewässer, die Fischbestände und die Fischerei in Schleswig-Holstein.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Zuwendungen aus den Mitteln der Fischereiabgabe

Mit Hilfe der Zuwendungen aus den Mitteln der Fischereiabgabe soll die Fischerei in Schleswig-Holstein gestärkt werden, insbesondere im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz. Das zentrale Thema, auf das sich die Förderung konzentriert, ist die Fischerei. Der Förderschwerpunkt liegt im Umwelt- und Naturschutz bzw. in der Landschaftspflege. Die Fördermittel werden vom schleswig-holsteinischen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume bereitgestellt.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung ist ausschließlich für Projekte möglich. Wichtig ist, dass diese in Schleswig-Holstein angesiedelt sind. Es findet keine Unterstützung von Projekten im Ausland statt. Antragsfristen sind jedes Jahr der 28. Februar und der 31. August.

Das wird im Detail gefördert

Im Rahmen dieser Förderung werden Zuschüsse vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege