BLE – Innovationsförderung Ernährung und Landwirtschaft

Es werden Innovationsvorhaben in der Land- und Ernährungswirtschaft gefördert, sowohl in Gewerbebetrieben als auch in Forschungseinrichtungen und Vereinen.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 314 – Agrarforschung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms zur Innovationsförderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Die Förderung dient der Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen in den Bereichen Agrartechnik, Pflanzenzüchtung, Pflanzenschutz, Nutztierzüchtung, -haltung und -gesundheit, Lebensmittelsicherheit und -qualität, Ernährung, Lebensmittelhertellung sowie Aquakultur und Fischerei. Außerdem sollen die Rahmenbedingungen von Innovationen verbessert werden. Dabei werden insbesondere die Themen Nachhaltigkeit und umwelt- und tiergerechte Agrar- und Ernährungswirtschaft fokussiert.

Gefördert werden bis zu 50 % der Kosten in der industriellen Forschung und für Durchführbarkeitsstudien und bis zu 25 % von experimentellen Entwicklungen, wobei mittlere Unternehmen nochmals 10 % mehr und kleine Unternehmen bis maximal 20 % Förderung der Gesamtkosten erhalten.

Voraussetzungen für die Förderung

Förderfähig sind ausschließlich Projekte der FuE-Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung bis zur serienfähigen Prototypen. Fördermittel erhalten gewerbliche Unternehmen, Forschungseinrichtungen in Verbindung mit einem Unternehmen und sonstige natürliche oder juristische Personen wie Vereine oder Verbände in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen, die in Deutschland tätig sind. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Der Antrag auf Förderung und weitere Informationen stehen auf der Website der BLE zum Download bereit.

Das wird im Detail gefördert

Förderfähige Kosten und Ausgaben sind insbesondere Personalkosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung für das Forschungsvorhaben, zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten, die durch das Forschungsprogramm entstehen, Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung Arm´s-length-Prinzip von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Forschungsvorhaben genutzt werden.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft