Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

Landesamt für Denkmalpflege – Erhaltung von Kulturdenkmalen

Die Förderung unterstützt die langfristige Erhaltung und bauliche Sicherung von Denkmalen.
Landesamt für Denkmalpflege
Wall 47/51
24103 Kiel

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Erhaltung von Kulturdenkmalen

Die Förderung der Erhaltung von Kulturdenkmalen finanziert Projekte mit dem Ziel, Denkmäler zu erhalten und zu schützen. Dabei wird sich auf das Themengebiet Kulturdenkmäler konzentriert. Der Förderschwerpunkt liegt auf der Denkmalschutz/-pflege. Ansprechpartner der Förderung ist das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projektvorhaben unterstützt. Die Förderung kann von Organisationen, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben, in Anspruch genommen werden. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bis spätestens zum 30. Juni des laufenden Haushaltsjahres zu stellen.

Das wird im Detail gefördert

Im Rahmen der Förderung werden Zuschüsse vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege