MULNV – Förderrichtlinien Naturschutz

Das Naturschutzprogramm setzt sich für die Durchführung von gemeinschaftsrechtlichen ökologischen Regelungen sowie Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen ein.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Förderrichtlinien Naturschutz

Das in NRW geförderte Programm setzt sich für die Verwirklichung der Ziele des Landschaftsgesetzes und Durchführung von gemeinschaftsrechtlichen ökologischen Regelungen ein. Dabei liegt der Förderungsschwerpunkt auf dem Umwelt- und Naturschutz, sowie der Landschaftspflege. Es wurde vom Umweltministerium Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben und unterstützt die Kreise und kreisfreien Städte auch bei der Aufstellung und Umsetzung der Landschaftsplanung.

Voraussetzungen für die Förderung

Ausschließlich Projektvorhaben werden gefördert. Nur Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, können Fördermittel beantragen. Dies gilt allerdings nicht für die Förderung von Auslandsprojekten. Förderanträge sind an die Bezirksregierungen oder bei den zuständigen Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten zu stellen. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Programms.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung laut Förderrichtlinien Naturschutz wird als Zuschuss ausgezahlt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege