Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg – Förderung von Betreuungsvereinen

Das Programm unterstützt Projekte zur Durchführung der Querschnittsaufgaben von in Hamburg anerkannten Betreuungsvereinen.
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Drehbahn 36
20354 Hamburg

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung des Programms „Förderung von Betreuungsvereinen“

Das Programm fördert Projekte von Betreuungsvereinen zur Realisierung ihrer Aufgaben in der Hansestadt Hamburg. Der Förderschwerpunkt liegt in den Bereichen Gesundheit und Soziales. Gefördert werden vor allem folgende Vorhaben:

  • Gewinnung, Beratung und Ausbildung ehrenamtlicher Betreuer
  • Beratung der Öffentlichkeit zum Thema Betreuung
  • Beratung Bevollmächtigter

Die Förderung wird durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg finanziert. Die Höhe der Förderung beträgt durchschnittlich circa € 50.000.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Programm fördert ausschließlich Projektvorhaben. Fördermittel werden nur an anerkannte Betreuungsvereine in Hamburg vergeben. Es werden keine Projekte im Ausland gefördert. Anträge für eine Förderung werden schriftlich, bis zum 30.06. des Vorjahres, bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz eingereicht. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.

Das wird im Detail gefördert

Das Programm „Förderung von Betreuungsvereinen“ vergibt Zuschüsse in der Form von Personal- und Sachkosten.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen