Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

LVWA – Förderung von Kunst und Kultur

Die Förderung von Kunst und Kultur unterstützt die Weiterentwicklung der Kunst und Kultur sowie ihrer Institutionen Sachsen-Anhalts.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Kultur
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderung von Kunst und Kultur

Die Förderung von Kunst und Kultur unterstützt künstlerische und kulturelle Vorhaben sowie kulturelle Einrichtungen in Sachsen-Anhalt. Der Förderschwerpunkt liegt folglich im Bereich Kunst und Kultur.

Rechtliche Grundlage der Förderung von Kunst und Kultur bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt).

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden sowohl Projekte als auch laufende Kosten durch das "Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt" gefördert. Nur Organisationen, die in Sachsen-Anhalt tätig sind, können Fördermittel beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland durch die Förderung von Kunst und Kultur ist ausgeschlossen. Der Antrag auf Fördermittel ist der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zu entnehmen. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege bis zum 30. September des jeweiligen Jahres.

Das wird im Detail gefördert

Im Rahmen der Förderung von Kunst und Kultur werden Zuschüsse vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur