SAB – Förderung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)

In Sachsens Kultur- und Forschungseinrichtungen werden inklusive Maßnahmen gefördert, die Menschen mit Behinderungen Teilhabe und Barrierefreiheit sichern.
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)

Das Förderprogramm wurde ins Leben gerufen, um in Sachsens öffentlichen Einrichtungen der Kunst und Kultur Maßnahmen durchzuführen, die für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren sowie die Barrierefreiheit sicherstellen, sodass die Menschen die umfassende Teilhabe ermöglicht wird. Damit sind die Förderschwerpunkte des Programms:

  • Behindertenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Voraussetzungen für die Förderung

Antragsberechtigt sind ausschließlich die im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst landesfinanzierten Forschungseinrichtungen und die institutionell geförderten Kultureinrichtungen. Gefördert werden können Personal- und Sachausgaben, nötige Fremdleistungen oder Investitionen, jedoch keine Baumaßnahmen.

Es gibt keine Antragsfristen. Die Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden. Für die Bearbeitung der Anträge sollten 4 Wochen eingeplant werden. Die Antragsunterlagen können auf der Webseite der SAB heruntergeladen werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft