Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

LAGuS – Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres

Die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres unterstützt Projekte zur Durchführung des FSJ.
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5–8
18055 Rostock

Weitere Förderungen im Bereich

Förderzweck der Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres

Die Förderung unterstützt Projekte zur Durchführung des FSJ in Mecklenburg-Vorpommern auf verschiedenen Gebieten. Dabei unterstützt das Förderprogramm nur Organisationen aus den Bereichen Verwaltung, Verteidigung, Freizeit, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft und hat sich dabei auf folgende Bereiche spezialisiert:

  • Jugendhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Sport
  • Demokratisches Staatswesen
  • Flüchtlingshilfe
  • Denkmalpflege

Die Fördermittel kommen aus dem Europäischen Sozialfonds. Die Förderung wird durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales mit Sitz in Rostock verwaltet. Die Höhe der Zuwendung beträgt 185 Euro je Teilnehmermonat.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Förderfähig sind Organisationen, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Projekte im Ausland werden dabei nicht gefördert. Der Förderantrag muss fristgerecht per E-Mail an das Landesamt für Gesundheit und Soziales gesendet werden.

Das wird im Detail gefördert

Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres einen Zuschuss.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe