LVWA – Förderung von Jugendarbeit, Jugendverbände & erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Die Förderung unterstützt Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Die Förderung unterstützt Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in Sachsen-Anhalt. Die Förderschwerpunkte sind:

  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Kinder- und Jugendhilfe

Die Förderung wird durch das Land Sachsen-Anhalt verwaltet.

Voraussetzung für die Förderung

Es werden sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten gefördert. Die Förderung kann von Organisationen, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben, beantragt werden. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Anträge sind bis spätestens zum 1. Oktober des Vorjahres, im Falle einer Förderung von investiven Maßnahmen bis zum 1. März des Vorjahres zu stellen.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung vergibt Zuschüsse.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe