Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen engagiert sich für die Kunst und Kultur in Sachsen mit Förderprogrammen, Projektförderungen und Stipendien.
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Karl-Liebknecht-Straße 56
01109 Dresden

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Die Kulturstiftung Sachsen fördert im Rahmen ihrer Projektförderung bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte in Sachsen. In der Programmförderung werden gezielte Programme ausgeschrieben z.B. das Kleinprojektefonds für kreative Projekte im ländlichen Raum, das Gastspielförderung, die dreijährige Konzeptförderung und der Musikinstrumentenfonds. Laut Satzung ist die Stiftung im Bereich Kunst und Kultur in den Sparten Bildende und Darstellende Kunst, Film, Industriekultur, Literatur und Soziokultur fördernd tätig.

Die Stiftung wurde 1993 vom Freistaat Sachsen als rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts per Gesetz errichtet. Sie fördert derzeit jährlich rund 650 Projekte mit einem Fördervolumen von mehr als 5 Millionen Euro.

Voraussetzungen für die Förderung

Förderfähig sind Vorhaben von gemeinnützigen Einrichtungen wie Museen, Universitäten, Vereinen und Schulen im Bereich Kunst und Kultur. Bis zur Hälfte der Projektkosten können durch die Stiftung gefördert werden. 6 Wochen vor Antragsfrist kann ein Antrag online über das jeweilige Antragsformular gestellt werden. Projekte können in den genannten Sparten angesiedelt sein oder spartenübergreifend sein. Ein Schwerpunkt des Projektes sollte mit dem Land Sachsen verknüpft sein. Weitere Informationen zu den einzelnen Programmen und Stipendien finden sich auf der Webseite der Stiftung.

Projekte im Ausland möglich?

Ja

Geförderte Themenbereiche

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Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur