Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

LfULG – Teichpflege und naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung von Maßnahmen der Teichpflege und naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung in Sachsen.
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
August-Böckstiegel-Straße 1
01326 Dresden

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Teichpflege und naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung“

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat sich der Förderung von Maßnahmen der Teichpflege und naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung in Sachsen verschrieben. Ziel des Programms sind insbesondere Teichpflegemaßnahmen und extensive Produktionsverfahren, die auf die Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller Teiche sowie auf den Schutz und die Verbesserung der Umwelt sowie der biologischen Vielfalt ausgerichtet sind.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von kleinen und mittleren Unternehmen beantragt werden, die in Sachsen tätig sind. Die Richtlinien sowie Antragsformulare werden auf der Webseite des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie bereitgestellt. Die Antragsfrist ist Mitte Mai eines jeden Jahres. Das genaue Datum wird online veröffentlicht.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Förderfähig sind zum Beispiel:

  • Teichpflege und Erhalt der Kulturlandschaft
  • Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung
  • Erhalt von Teichbodenvegetation
  • Artenschutz und Schutz von Lebensräumen von Amphibien, Wirbellosen, Fischen und Wasserpflanzen

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege