Die Förderziele des Programms „Teichpflege und naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung“
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat sich der Förderung von Maßnahmen der Teichpflege und naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung in Sachsen verschrieben. Ziel des Programms sind insbesondere Teichpflegemaßnahmen und extensive Produktionsverfahren, die auf die Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller Teiche sowie auf den Schutz und die Verbesserung der Umwelt sowie der biologischen Vielfalt ausgerichtet sind.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von kleinen und mittleren Unternehmen beantragt werden, die in Sachsen tätig sind. Die Richtlinien sowie Antragsformulare werden auf der Webseite des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie bereitgestellt. Die Antragsfrist ist Mitte Mai eines jeden Jahres. Das genaue Datum wird online veröffentlicht.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Förderfähig sind zum Beispiel:
- Teichpflege und Erhalt der Kulturlandschaft
- Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung
- Erhalt von Teichbodenvegetation
- Artenschutz und Schutz von Lebensräumen von Amphibien, Wirbellosen, Fischen und Wasserpflanzen
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Naturschutz
- Landschaftspflege