Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

LUNG – Naturschutzförderrichtlinie

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie fördert in Mecklenburg-Vorpommern vielfältige Projekte des Natur-, Klima- und Umweltschutzes.
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Goldberger Straße 12
18273 Güstrow

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Naturschutzförderrichtlinie

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie fördert in Mecklenburg-Vorpommern Maßnahmen des Natur-, Klima- und Umweltschutzes wie die Wiederherstellung von Biotopen. Es gibt verschiedene Förderausschreibungen, zum Beispiel zum Rückbau von Feuchtgebieten und Mooren und investive Maßnahmen in Natura-2000-Gebieten und Gebieten. Neben Umwelt- und Naturschutz sind die Schwerpunkte auch Landschaftspflege und die Wissenschaft und Forschung im Bereich der Umweltwissenschaften.

Voraussetzungen für die Förderung

Förderfähig sind Projekte in den Themenfeldern Naturschutz, Klimaschutz und Umweltschutz in Mecklenburg-Vorpommern von Kommunen, Vereinen, Verbänden und Vereinigungen sowie öffentlichen Einrichtungen. Antragstellende können natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein. Das Projekt darf nicht schon Fördermittel aus anderen Quellen erhalten. Der Antrag folgt jeweils einer aktuellen Ausschreibung und wird vor Beginn des Vorhabens mithilfe des Formulars auf der Webseite gestellt.

Das Projektvolumen sollte mindestens 5.000 Euro betragen und kann bis über 100.000 Euro umfassen. Natura 2000 Projekte sollten ein Volumen von mehr als 50.000 Euro haben. Die Förderung übernimmt zu 100% die zuwendungsfähigen Ausgaben.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft