Die Zielsetzung des Programms zur Förderung der sozialen Beratung von Geflüchteten in NRW
Das Programm Förderung der sozialen Beratung von Geflüchteten in NRW der Bezirksregierung Arnsberg unterstützt Flüchtlinge durch Einzelfallhilfe, aber auch durch Gruppenarbeit bei der Bewältigung von psychischen und sozialen Problemen. Neben Perspektiven werden auch Strategien vermittelt. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich der Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen, Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Die Förderung von Personalausgaben beträgt je nach Qualifikation jährlich zwischen 53.300 € und 82.900 €.
Informationen zur Antragstellung können der Webseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen werden.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Beratungskosten unterstützt werden. Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt.