MSGS – Sportprojektförderrichtlinie

Die Sportprojektförderrichtlinie fördert den Sport in Mecklenburg-Vorpommern.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
19055 Schwerin

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Sportprojektförderrichtlinie

Die Sportprojektförderrichtlinie fördert den Sport in Mecklenburg-Vorpommern durch Unterstützung von Sportveranstaltungen und Zuwendungen im Senioren- und Jugendsport. Projekte erhalten eine durchschnittliche Fördersumme von 13.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern sind berechtigt Fördergeld zu beantragen. Projekte im Ausland können nicht unterstützt werden. Rechtsgrundlagen und Antragsdokumente können auf der Website des Fördergebers heruntergeladen werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung nach der Sportprojektförderrichtlinie wird als Zuschuss ausgezahlt.

Beispielprojekte des Programms

Die Bildungsinitiative des Verbandes für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e.V. schafft die Rahmenbedingungen, um Inklusion im Sport zu ermöglichen. Sie leistet einen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit unterschiedlichen individuellen Beeinträchtigungen.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

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