Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

StMUV – Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien

Das Förderprogramm widmet sich der Förderung der Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume in Bayern.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien“

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat sich der Förderung von Maßnahmen der Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume in Bayern verschrieben. Ziel des Programms "Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)" ist insbesondere der Aufbau des europäischen Schutzsystems Natura 2000 und des bayerischen Biotopverbunds BayernNetzNatur.

Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt 70 % der förderfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Bayern haben. Antragsberechtigt sind Verbände wie z.B. Landschaftspflegeverbände oder Naturparkvereine sowie Kommunen.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

E

ECOfit

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH fördert Projekte im Bereich Umweltmanagement.

Förderhöhe

5.000 €

Antrag

Jederzeit