Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

NDL – Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen

Die Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen unterstützen den niedersächsischen Denkmalschutz.
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Scharnhorststraße 1
30175 Hannover

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen

Die Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen kommt dem Denkmalschutz Niedersachsens zugute. In diesem Zusammenhang werden die Themen Kulturdenkmäler fokussiert. Im Bereich Denkmalschutz/-pflege liegt der Förderschwerpunkt.

Die rechtliche Grundlage der Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen beruht auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projekte vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege gefördert. Fördermittel können nur Organisationen aus Niedersachsen beantragen. Nicht möglich ist eine Förderung von ausländischen Projekten. Die Antragstellung erfolgt formlos und auf schriftlichem Wege.

Das wird im Detail gefördert

Die antragstellende Organisation erhält die Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen in Form eines Zuschusses.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege