LS Niedersachsen – Förderung von Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Die Maßnahme Förderung von Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche widmet sich dem Kinder- und Jugendschutz vor Gewalt aller Art.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim

1.294 weitere Förderer im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Wir zeigen Ihnen, welche davon zu Rechtsform, Region und Vorhaben Ihrer Organisation passen. Auch die kleinen Stiftungen, bei denen die Chancen am besten sind.

Schritt 1 von 3: Ihre Organisation. Danach legen Sie ein kostenloses Konto an und beschreiben Ihr Projekt.

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Kostenlos und ohne Zahlungsdaten.

Zielsetzung der Maßnahme zur Förderung von Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Die Maßnahme zur Förderung von Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie setzt sich für den Kinder- und Jugendschutz ein. Dabei liegen die Schwerpunkte der Förderung in den Bereichen:

  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Opfer von Straftaten

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden sowohl Projektvorhaben als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Niedersachsen tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung durch die Maßnahme zur Förderung von Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche für Projekte im Ausland ist nicht möglich.

Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung können der Webseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie entnommen werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung von Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird als Zuschuss ausgezahlt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

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