Land Nordrhein-Westfalen – Fördergrundsätze Interkultur

Das Programm „Fördergrundsätze Interkultur“ fördert Kultur- und Kunstprojekte mit interkulturellem Hintergrund in Nordrhein-Westfalen.
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

1.337 weitere Förderer im Bereich Kunst und Kultur

Wir zeigen Ihnen, welche davon zu Rechtsform, Region und Vorhaben Ihrer Organisation passen. Auch die kleinen Stiftungen, bei denen die Chancen am besten sind.

Schritt 1 von 3: Ihre Organisation. Danach legen Sie ein kostenloses Konto an und beschreiben Ihr Projekt.

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Die Förderziele des Programms „Fördergrundsätze Interkultur“

Das Programm unterstützt Kunst- und Kulturprojekte von Kulturinstitutionen und Kulturträgern, die eine Verbindung zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft herstellen, sich mit der Einwanderungsgeschichte oder dem Thema Globalisierung befassen.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Berzirksregierung fördert ausschließlich von Kulturinstitutionen und -trägern, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind. Bei Gemeinden und Gemeindeverbänden liegt die Mindestförderung bei 12.500 €, bei allen übrigen Antragstellenden bei 2.000 €. Antragstellende müssen einen Eigenbeitrag von mindestens 10 % erbringen. Anträge müssen jeweils bis zum 15. Oktober für das Folgejahr eingereicht werden.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

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