LVR – Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan

Die Förderung vergibt Zuschüsse für Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen.
Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50663 Köln

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „KJP NRW“

Das Förderprogramm unterstützt Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen durch die Vergabe von Zuschüssen für Projekte im Bereich Kinder- und Jugendarbeit sowie internationale Jugendarbeit.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Projekts ab.

Voraussetzungen für die Förderung

Ausschließlich Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen können Förderanträge stellen. Der Antrag muss bis spätestens zum 1. Dezember für das folgende Kalenderjahr beim zuständigen Landschaftsverband beziehungsweise Landesjugendamt eingehen.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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