Aktion Mensch: Investionsförderung "Menschen mit Behinderung"

Das Ziel der Aktion Mensch liegt in der Förderung von Investitionen in Angebote für Menschen mit Behinderung oder in besonderen sozialen Schwierigkeiten.

Aktion Mensch e.V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn

Weitere Förderungen im Bereich

Schwerpunkte der Förderung der "Aktion Mensch: Investionsförderung Menschen mit Behinderung"

Die Stiftung fördert gemeinnützige Projekte, die sich Investitionen in Angebote für Menschen mit Behinderung oder in besonderen sozialen Schwierigkeiten, widmen. Dabei konzentriert sich die Stiftung laut Satzung auf die Förderung von Projekten mit den Themengebieten der Zivilbeschädigten-, Behinderten- und Kriegsopferhilfe. Die Aktion Mensch wurde im Jahr 1964 auf Initiative des Zweiten Deutschen Fernsehens gegründet und setzt sich für die Inklusion benachteiligter und behinderter Menschen ein. Gemeinnützige Projekte werden durch die Stiftung bis zu einer Höhe von durchschnittlich 250.000 € unterstützt.

Voraussetzung für die Förderung der Stiftung

Sowohl für Projektanträge als auch für Anträge für laufende Kosten kann eine Unterstützung durch die "Aktion Mensch: Investionsförderung Menschen mit Behinderung" beantragt werden. Es werden Fördermittel an Projekte von gemeinnützigen Organisationen wie z. B. gAGs, gGmbHs oder gemeinnützigen e. V.s in ganz Deutschland vergeben. Des weiteren werden durch die "Aktion Mensch: Investionsförderung Menschen mit Behinderung" auch Projekte im Ausland berücksichtigt. Die Stiftung nimmt Anfragen zu Förderanträgen per Briefpost oder E-Mail sowie telefonisch entgegen. Für Anträge gibt es ein Online-Antragssystem auf der Webseite der Stiftung, das eine umfassende Bearbeitung und Kontrolle der eingereichten Anträge erlaubt.

Beispielprojekte

Die Stiftung unterstützt seit 2014 die Inklusion insbesondere mit ihrer neuen Wohnförderung zur Schaffung kleiner Wohnangebote für max. acht Personen. So ermöglicht sie den BewohnerInnen die Erschließung ihrer neuen Umgebung, um sie zu gleichberechtigten Bürgern ihrer neuen Gemeinde zu machen.

Projekte im Ausland möglich?

Ja

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit