LVWA – Förderung anerkannter Betreuungsvereine Sachsen-Anhalts

Die Förderung unterstützt die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine sowie die Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V..
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Weitere Förderungen im Bereich

Zielsetzung der Förderung anerkannter Betreuungsvereine sowie der überörtlichen Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V.

Die Förderung unterstützt die Querschnittsarbeit der anerkannten Betreuungsvereine und die überörtliche Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V. Dazu gehören u.a. die Gewinnung, Beratung und Fortbildung von Mitarbeitern. Dabei unterstützt die Förderung nur Organisationen aus den Bereichen Pharma und Gesundheit und hat sich auf die Subbranche Pflege und Betreuung spezialisiert. Die Förderung wird durch das Land Sachsen-Anhalt finanziert.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich laufende Kosten übernommen. Die Förderung kann von Organisationen, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben, in Anspruch genommen werden. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Anträge sind bis spätestens zum 31. Oktober für das Folgejahr zu stellen.

Das wird im Detail gefördert

Mit der Förderung werden Mitarbeiterkosten unterstützt. Eine Antragstellung ist nur möglich, sofern die Förderung sich auf den Bereich Lohnkosten bezieht. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit