Behörde für Schule und Berufsbildung – Förderung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen des Hamburger Ausbildungsprogramms

Das Programm unterstützt Hamburger Ausbildungsbetriebe mit einer Bezuschussung für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für benachteiligte Jugendliche.
Behörde für Schule und Berufsbildung
Hamburger Straße 31
22083 Hamburg

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Die Förderziele des Programms „Förderung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen des Hamburger Ausbildungsprogramms“

Die „Förderung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen des Hamburger Ausbildungsprogramms“ fördert Hamburger Jugendliche bei der Suche einer Ausbildung.

Das Förderprogramm gewährt für jeden Ausbildungsmonat einen Zuschuss von 150 € pro Monat pro Auszubildendem sowie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 750 € bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Behörde für Schule und Berufsbildung vergibt für jedes Ausbildungsverhältnis einen Festbetrag als Zuschuss je Ausbildungsmonat. Fördermittel können nur Unternehmen, die in Hamburg tätig sind, beantragen. Der Antrag muss jährlich bis zum 1. Februar gestellt werden.

Die Teilnehmenden müssen ihren Erstwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Hamburg haben, bei Ausbildungsbeginn zwischen 16 und 24 Jahre alt sein, mindestens 10 Jahre die Schule besucht haben und sich intensiv, aber vergeblich um Ausbildungsplätze bemüht haben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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