Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein

Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein fördert Projekte der Wissenschaft und Forschung in Energie und Umweltschutz in Schleswig-Holstein.
Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)
Boschstraße 1
24118 Kiel

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der EKSH

Die gemeinnützige EKSH fördert Projekte, die sich der Wissenschaft und Forschung in Energie und Umweltschutz und Bildungsprojekten in diesem Bereich widmen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier zurzeit bei Nachhaltiger Mobilität, Erneuerbaren Energien, Sektorkopplung und Energieeffizienz. Dabei konzentriert sich die Stiftung laut Satzung auf die Förderung von Projekten mit folgenden Themengebieten:

  • Energieproduktion und Klimaschutz
  • Energieverbrauch und Energieeffizienz
  • Energieversorgung und Energiewirtschaft
  • Bildung und Ausbildung

Die EKSH stellt jährlich rund 2 Mio. Euro für Pilotprojekte bereit. Die durchschnittliche Förderhöhe der Projekte beträgt derzeit 5.000 Euro. Je nach Projekt können aber auch weit höhere Summen bewilligt werden. Es werden außerdem Veranstaltungen angeboten, auf denen über Themen und Projekte informiert wird.

Voraussetzungen für eine Förderung

Mit dem geförderten Projekt darf kein Gewinn erzielt und kein erwerbswirtschaftlicher Zweck verfolgt werden. Förderungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein, wobei Bildungs-, Forschungs- und Beratungseinrichtungen bevorzugt werden. Die Projekte sollen vorzugsweise in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.

Das wird im Detail gefördert

Generell sind dem Projekt unmittelbar zuzurechnende Ausgaben für Investitionen, Sachmittel und Personal förderfähig. Projektbezogene Gemeinkosten (z. B. Projektverwaltung und Projektleitung) können nur in Höhe von bis zu 20 Prozent auf die förderungsfähigen Personalkosten berücksichtigt werden. Die Förderung wird auf maximal drei Jahre befristet. Bereits begonnene Projekte können im Regelfall nicht gefördert werden. Bei größeren Projekten wird die Förderung als Zuschuss nach den Grundsätzen der Anteilsfinanzierung ausgezahlt, ansonsten als Festbetragsfinanzierung.

Die Stiftung stellt „Allgemeine Förderrichtlinien“ per PDF auf ihrer Webseite zur Verfügung. Förderanträge können formlos gestellt werden. Erste Projektideen sollten vorab mit einem Mitarbeiter der Stiftung besprochen werden.

Beispielprojekte der EKSH

Förderung im Bereich Energie-Projekte

Die EKSH fördert seit Frühjahr 2018 innovative, neuartige und auf andere Kommunen übertragbare kommunale Energie-Projekte mit einem Zuschuss von bis zu 5.000 Euro. Bisher sind 25 Projekte gefördert worden.

Förderung im Bereich Infrastruktur

In einer vergangenen Förderung gewährte die EKSH Kommunen für die Anschaffung von bis zu drei Ladesäulen für Elektroautos jeweils einen Zuschuss in Höhe von max. 5.000 Euro.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung