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EU – Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)

Der Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) unterstützt die EU-Länder bei der Armutsbekämpfung.
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (DG EMPL)
Rue Joseph II 27
B-1000 Brüssel

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) fördert

Dieser Hilfsfond will Unterstützung für die am stärksten benachteiligten Personen in EU-Ländern leisten und diesen Personen bei der Überwindung von Armut helfen. Die EU-Länder werden bei der Breitstellung von materiellen Gütern, wie Nahrungsmitteln, Bekleidung oder auch immateriellen Hilfsangeboten für z.B. Obdachlose unterstützt.

Die Förderschwerpunkte des Hilfsfonds liegen in den Bereichen:

  • Mildtätigkeit
  • Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Der Hilfsfonds wurde von der Europäische Kommission und dem Europäische Rat 2014 verordnet. Die nationalen Programme der EU-Länder wurden für 2014–2020 genehmigt.Im Mai 2020 schlug die Kommission als Reaktion auf den COVID-19-Pandemie und den wachsenden Bedarf weitere Änderungen an der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen und der FEAD-Verordnung vor. Mit diesen Änderungen werden im Rahmen der erhöhten Mittel für die Kohäsionspolitik im EU-Haushalt 2014–2020 für die Jahre 2020, 2021 und 2022 zusätzliche Mittel für den FEAD bereitgestellt

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden Projekte gefördert, als auch laufende Kosten übernommen. Fördermittel können von allen Organisationen beantragt werden. Der Hilfsfond unterstützt auch Projekte im Ausland, sofern sie innerhalb der EU stattfinden. Von den Behörden des jeweiligen EU-Landes wird auf nationaler Ebene nach festgelegten objektiven und transparenten Kriterien entschieden, welche Projekte gefördert werden.

Was im Detail gefördert wird

Die Förderung vom Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) wird als Zuschuss gewährt.

Beispielprojekte des Programms

Aus den Mitteln des Europäischen Hilfsfonds (EHAP) wurde ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mitfinanziert und umgesetzt. Gefördert werden zusätzliche Personalstellen in lokalen Beratungsstellen, die Migranten und Wohnungslosen helfen, bereits bestehende Beratungs- und Unterstützungsleistungen, wie Sprachkurse oder medizinische Beratung, zu finden.

Projekte im Ausland möglich?

Ja

Geförderte Themenbereiche

  • Mildtätigkeit
  • Bedürftige (finanzielle Unterstützung)
  • Obdachlosigkeit

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe