LS Niedersachsen – Zuwendungen an Fachstellen für Sucht und Suchtprävention

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung von Fachstellen für Sucht und Suchtprävention sowie Maßnahmen zur Suchtbekämpfung in Niedersachsen.
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Lüneburg
Team 4SL2
Postfach 22 80
21312 Lüneburg

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Die Förderziele des Programms Zuwendungen an Fachstellen für Sucht und Suchtprävention

Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie hat sich der Förderung von Fachstellen für Sucht und Suchtprävention sowie Maßnahmen zur Suchtbekämpfung in Niedersachsen verschrieben. Das Förderprogramm unterstützt nur Organisationen der Branchen Pharma und Gesundheit und hat sich dabei auf die Subbranchen Pflege und Betreuung spezialisiert.

Vorrangige Ziele des Programms sind dabei die Felder Prävention und Präventionsberatung, Beratung und Betreuung, Therapie und Rehabilitation sowie Nachsorge. Das Programm Zuwendungen an Fachstellen für Sucht und Suchtprävention fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 4.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Niedersachsen tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Interessierte Organisationen können Anträge direkt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.

Das wird im Detail gefördert

Die Zuwendungen an Fachstellen für Sucht und Suchtprävention werden als Zuschuss gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

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Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen