LDS – Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz

Die Förderrichtlinie unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer, zum Hochwasserschutz sowie zur Beseitung von Hochwasserschäden in Sachsen.
Landesdirektion Sachsen
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018)

Das Programm fördert Maßnahmen zum Thema Hochwasserschutz. Der Förderschwerpunkt liegt dabei im Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, sowie der Unfallverhütung und auch im Umweltschutz, da sie sich auch Projekten zum Gewässerschutz widmen. Fördergeber ist die Landesdirektion Sachsen.

Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert werden ausschließlich Projektvorhaben. Nur Organisationen, die in Sachsen tätig sind, können Fördermittel beantragen. Dies gilt allerdings nicht für die Förderung von Auslandsprojekten. Downloads der benötigten Unterlagen und Anträge sowie die Kontaktdaten der zuständigen Dienststellen sind auf der Internetseite des Programms zu finden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung laut der Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz wird als Zuschuss gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

K

KfW-Umweltprogramm

Innerhalb des KfW-Umweltprogramms vergibt die KfW-Bankengruppe Darlehen für Projekte und Initiativen des Umwelt- und Klimaschutzes im In- und Ausland.

Förderhöhe

25.000.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft